Mit Expertenüberlassung dem Fachkräftemangel trotzen

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Expertenüberlassung – dieser Begriff ist nicht durchweg positiv belegt. René Rauscher, Geschäftsführer SThree Temp Experts, räumt mit gängigen Vorurteilen auf.

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personaldienstleister – noch immer sind diese Begriffe aufgrund hartnäckiger Vorurteile mit negativen Assoziationen besetzt. Dabei sind die meisten davon längst überholt. Dank zahlreicher Gesetzesänderungen und Reformen in den vergangenen Jahren gelten Tarifverträge und Regeln, die Dimensionen wie Arbeitsbedingungen und Entlohnung eindeutig regeln und Fachkräfte in Arbeitnehmerüberlassung mit fest angestelltem Personal in allen Bereichen rechtlich gleichstellen.

Heutzutage ist diese Art der Anstellung nicht mehr nur ein weit verbreitetes Modell im sogenannten Niedriglohnsektor. Auch bei Fachkräften mit Top-Verdienst ist die Expertenüberlassung eine beliebte und flexible Anstellungsform. Gerade in vom Personalmangel betroffenen Branchen, wie zum Beispiel der MINT-Branche, stellt die Überlassung hochqualifizierter Experten eine Antwort auf den Fachkräfteengpass dar. Darum ist es notwendig mit den gängigsten Vorurteilen einmal aufzuräumen.

Mythos „Ausbeutung“: Gleichstellung und Equal-Pay sind längst gesetzlich geregelt

Grundsätzlich sind Arbeitsbedingungen, Versicherungs- und Gehaltsfragen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Demnach sind Fachkräfte aus einer Expertenüberlassung solchen in regulären Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt. Wie das funktioniert? Indem die überlassenen Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister fest angestellt sind und dieselben vertraglichen Rechte wie das Stammpersonal des entleihenden Unternehmens genießen. Dies betrifft Leistungen der Renten- und Krankenversicherung sowie der Pflege- und Unfallversicherung. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub sind ebenfalls garantiert.

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Beim Thema Gehalt kursieren die größten Vorurteile: von schlechter Bezahlung bis hin zur Ausbeutung von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern. Jedoch garantieren Equal-Pay-Vorschriften, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung spätestens nach dem neunten Einsatzmonat gehaltstechnisch mit der Stammbelegschaft gleichgestellt sind. Dies bezieht sich auf sämtliche Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel Sonderzahlungen oder Erfolgsprämien, und auch Branchentarifzuschläge werden je nach Branchenzuordnung ausgezahlt.

Expertenüberlassung: Hier gilt der Equal-Treatment-Grundsatz

Daneben gilt der Equal-Treatment-Grundsatz. Dieser besagt, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, Mitarbeitende aus einer Expertenüberlassung gemäß sämtlichen Arbeitsbedingungen gleichzustellen. Dies greift für alle üblichen Arbeitnehmerrechte genauso wie für unterschiedliche Sonderleistungen wie etwa Jobtickets, vergünstigte Mitgliedschaften in Fitnessclubs oder Ermäßigungen bei der Verpflegung.

Doch in der aktuellen Lage, in der viele Unternehmen um nur wenige verfügbare Fachkräfte konkurrieren, sind diese gesetzlichen Regelungen nicht zwingend erforderlich. Aktuell regulieren marktwirtschaftliche Mechanismen die Gehälter. In Zeiten extremen Personalmangels steigen die Gehälter für Expert:innen demnach kontinuierlich an und orientieren sich primär an deren Vorstellungen.

Ohne Mehrkosten Engpässe meistern

Unternehmen müssen sich nicht sorgen, dass Anstellungen in Expertenüberlassung zusätzliche Ausgaben und Mehraufwand bedeuten. Tatsächlich entsteht dadurch eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Fachkräften ist ein gesichertes und chancenreiches Anstellungsverhältnis beim Personaldienstleister garantiert und Unternehmen gewinnen Spezialisten, die sie dringend brauchen. Dabei bezahlen sie lediglich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die sogenannten Produktivstunden, der überlassenen Experten. Für Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnnebenkosten kommt die Personalvermittlung auf.

Des Weiteren ist die Expertenüberlassung für Unternehmen ein wertvolles Flexibilisierungsinstrument und hilft dabei, Auftragsspitzen abzufangen und auf volatile Auftragslagen zu reagieren. Mittlerweile setzen viele Arbeitgeber in der MINT-Branche auf diese Form der Anstellung, da sie oft Spezialwissen für zeitlich begrenzte Projekte benötigen. So gewinnt das Unternehmen an Produktivität und Effizienz und läuft nicht Gefahr, Aufträge aufgrund von Personalmangel ablehnen zu müssen. Zudem hat die Expertenüberlassung den Vorteil, dass das Recruiting für kurzfristige Anstellungen an spezialisierte Personaldienstleister ausgelagert werden kann – damit werden HR-Abteilungen deutlich entlastet.

Viel Abwechslung und jede Menge Praxiserfahrung

Auch für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer hat eine Anstellung als überlassene Arbeitskraft Vorteile. Gerade für Berufseinsteiger und -rückkehrerinnen / -rückkehrer ergibt sich dadurch ein Sprungbrett in das Berufsleben. Aufgrund vielfältiger und flexibler Einsatzmöglichkeiten haben Fachkräfte so die Chance, mehrere Fachbereiche und Unternehmen kennenzulernen und sich an verschiedensten Projekten zu beteiligen. So kann ohne ständigen Berufswechsel und langwierige Bewerbungsprozesse die Berufserfahrung ausgeweitet und Fachwissen erworben werden. Selbst als berufserfahrene Fachkraft bietet sich die Expertenüberlassung an, wenn mit dem bisherigen Berufsweg nicht genügend Abwechslung und Flexibilität gegeben war.

Besteht für überlassene Expertinnen / Experten dennoch der Wunsch, in einem Unternehmen Fuß zu fassen, profitieren sie oft vom sogenannten Klebeeffekt. Die maximale Überlassungsdauer beträgt 18 Monate, die mittels spezieller Vereinbarungen auf bis zu 48 Monate erweitert werden kann. Möchte das Unternehmen auch nach dieser Zeit nicht auf die Fähigkeiten und das Knowhow der überlassenen Fachkraft verzichten, besteht die Chance, dass diese direkt vom Betrieb in eine Festanstellung übernommen wird.

Fazit:

Klar ist: Viele Vorurteile gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung können längst entkräftet werden. Setzt man sich mit den aktuellen Regelungen zur Expertenüberlassung auseinander, erkennt man schnell, dass sich dadurch ein Gewinn sowohl für Arbeitnehmer, Unternehmen und die Gesellschaft ergibt.

Sie stellt ein effektives Personalinstrument dar und ist ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland. Denn nur wenn Experten mit den richtigen Unternehmen zusammenkommen, kann an den Lösungen gearbeitet werden, die wir benötigen, um die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern.

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Foto René Rauscher

René Rauscher ist seit dem 1. Oktober 2021 Geschäftsführer der SThree Temp Experts GmbH. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Branchenerfahrung auf Managementebene und ist spezialisiert auf Arbeitnehmerüberlassung im Expertensegment. Darüber hinaus ist er auch als Autor, Trainer und Speaker aktiv.

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